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Freibeträge und Fristen

Freibeträge:
bezüglich der Erbschaftssteuer

zwischen Ehegatten                                        500.000 EUR
zwischen Kind und Elternteil                         400.000 EUR
zwischen Enkel und Großelternteil                200.000 EUR
bei Enkeln, deren Eltern nicht mehr leben    400.000 EUR
Geschwister, Neffen und Nichten                   20.000 EUR


Fristen:

Ausschlagung: 6 Wochen seit Kenntnis des Erbfalls oder Testamentseröffnung

Pflichtteil: Geltendmachung bis 3 Jahre nach Todesfall

Pflichtteilergänzungsanspruch: Schenkungen der letzten 10 Jahre sind zu berücksichtigen, gilt nicht für Ehegatten.

Schenkungen von Vermögen und Vermögensgegenständen zu Lebzeiten alle 10 Jahre zur Ausschöpfung der steuerlichen Freibeträge (siehe oben).

 

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