Freibeträge und Fristen
Freibeträge:
bezüglich der Erbschaftssteuer
zwischen Ehegatten 500.000 EUR
zwischen Kind und Elternteil 400.000 EUR
zwischen Enkel und Großelternteil 200.000 EUR
bei Enkeln, deren Eltern nicht mehr leben 400.000 EUR
Geschwister, Neffen und Nichten 20.000 EUR
Fristen:
Ausschlagung: 6 Wochen seit Kenntnis des Erbfalls oder Testamentseröffnung
Pflichtteil: Geltendmachung bis 3 Jahre nach Todesfall
Pflichtteilergänzungsanspruch: Schenkungen der letzten 10 Jahre sind zu berücksichtigen, gilt nicht für Ehegatten.
Schenkungen von Vermögen und Vermögensgegenständen zu Lebzeiten alle 10 Jahre zur Ausschöpfung der steuerlichen Freibeträge (siehe oben).