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Miete und Eigentum

Das Immobilienrecht, insbesondere Fragen der Vermietung und Anmietung einer Immobilie, aber auch Fragen des Wohnungseigentums und Hauseigentums gehören zu den von uns praktizierten Tätigkeitsschwerpunkten.

Bevor es überhaupt zu Problemen oder sogar Streitigkeiten kommt, entwickeln und überprüfen wir Ihre Verträge. In vielen Fällen kann dies nicht nur kurzfristig, sondern auch in einer einmaligen Beratung erfolgen, sofern Sie uns zuvor Ihre Unterlagen überlassen haben (Telefonanruf erforderlich).

Kommt es zu Problemen, vertreten wir sowohl Mieter wie auch Vermieter, Wohnungseigentümer und auch Nachbarn.

 

Da das Rechtsgebiet „Mietrecht / Eigentumsrecht“ eine erhebliche Weiterentwicklung und Spezialisierung erfahren hat, empfehlen wir für die rechtssichere Durchsetzung Ihrer Vorstellungen die Einschaltung eines Rechtsanwalts.

 

Schon die „einfache“ Kündigung und Räumung einer Mietsache unterliegt diversen formalen Bestimmungen, deren Einhaltung Grundlage für beide Vertragspartner ist.

 

Typische weitere von uns bearbeitete Rechtsgebiete sind:

 

  • Mietkautionsfragen

 

  • Mietrückstände

 

  • Mieterhöhungen

 

  • Vertragskündigungen

 

  • Räumungsverfahren

 

  • Schadenfeststellung und Dokumentation, auch durch vereidigte Sachverständige

 

  • Maklerrecht
     

  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (WEG)
     

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