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Trennung

Ist ein Partner entschieden, nicht länger in der Partnerschaft gemeinsam leben zu wollen, darf sie/er sich jederzeit trennen.

Die Trennung wirft bereits rechtliche Fragen auf, die Sie im Rahmen einer Erstberatung gern stellen dürfen. So ist bereits häufig der Lebensunterhalt, auch der der Kinder sicherzustellen, Versicherungen, Sparverträge und Vermögensfragen abzuklären, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung zu regeln und selbstverständlich den Beginn der Trennung auch zu dokumentieren.

Die Trennung der Partner führt entweder wieder zur Versöhnung oder mündet in der Stellung eines Scheidungsantrags vor dem Amtsgericht. Einen solchen Antrag kann nur ein Rechtsanwalt im Auftrag eines Ehepartners stellen.

Die einjährige Trennung der Ehepartner, die übrigens unter Umständen auch in der gemeinsamen Wohnung erfolgen kann, ist Mindestvorausetzung für die Beantragung einer Ehescheidung vor Gericht.

In dieser Trennungszeit sollen die Partner möglichst einvernehmlich zur Vorbereitung einer streitfreien Scheidung die Trennung ihrer Lebenskreise vornehmen. Als Rechtsanwalt helfen wir dabei gern, im Idealfall entwerfen und schließen wir eine Trennungsvereinbarung, die den Ehepartner im Scheidungsverfahren und auch der Zeit danach Sicherheit bietet.

Nach unserer Erfahrung ist es sehr hilfreich, schon ganz zu Anfang der Trennungszeit im Rahmen einer Erstberatung über eine mögliche Trennungsvereinbarung zur Regelung Ihrer persönlichen Situation zu sprechen.

 

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