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Verkehr und Unfall

Dieses von uns regelmäßig bearbeitete Rechtsgebiet erstreckt sich im Wesentlichen auf drei Bereiche:

 

  1. Vertretung in Bußgeld- und Strafrechtsfragen gegenüber den Strafjustizbehörden einschließlich der Polizei.
     

  2. Vertretung in Fragen des Entzugs und der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gegenüber den Verwaltungsbehörden.
     

  3. Vertretung gegenüber Versicherungen und Gerichten in den zivilrechtlichen Fragen des Verursachungsbeitrags und Schadenersatzes.

Nach unserer Rechtsordnung ist vorgesehen, dass jedermann die Regelung seiner Angelegenheiten in allen drei vorstehenden Bereichen persönlich und fast immer ohne Einschaltung eines Rechtsanwalt vornehmen kann. Allerdings sind die vorhandenen Rechtsvorschriften und Verordnungen inzwischen recht umfangreich. Hinzu kommt eine Flut von regelmäßigen Gesetzesänderungen, die ein Fachmann zu Ihrem Vorteil im Blick hat.

Die Kosten einer Vertretung können Sie schon im Vorfeld bei uns erfragen, um Ihnen die Einschaltung und Hilfe zu erleichtern.

Haben Sie einen Verkehrsunfall erlitten?

Zuerst sollte geklärt werden, ob Sie den Unfall mitverschuldet oder unverschuldet erlitten haben. Schon diese Abgrenzung ist mitunter knifflig und kann mit uns in einem kurzen Gespräch diskutiert werden.

Sind Sie unverschuldet in den Verkehrsunfall verwickelt worden, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Sachverständigenkosten und auch Ihre Rechtsanwaltskosten. In einem solchen Fall ist es angenehm, die Schreibarbeit abgeben zu können und hierbei sicher zu sein, dass Ihre Ansprüche nicht übersehen werden.

Selbst wenn Ihnen aber auch eine Mitverursachung am Unfall zugerechnet werden muss, lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts, um unberechtigte Forderungen abzuwehren und Ihre Schadenersatzansprüche mindestens anteilig zu sichern.

Unser Tipp:

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, sollten Sie sofort einen Arzt aufsuchen und bei längerer Heilungsdauer auch mehrfach den behandlenden Arzt konsultieren. Nur so können Sie später dokumentieren, was Ihnen passiert ist und mit welchen Nachteilen Sie in welchem Zeitraum kämpfen mussten.

Wenn ein naher Verwandter bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde, können Sie auch ohne den Verletzten in dessen Vertretung anwaltlichen Rat und Hilfe einholen. Es gilt oft, unverzüglich Fakten zu sammeln und Beweise zu sichern. Wir können Sie hierbei entlasten.

Insbesondere wenn sich die Schäden nicht nur auf kleine Blechschäden beschränken, sollten Sie zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen, Haushaltsführungsschäden, Verdienstausfall, Rückstufungsschäden, etc. von Anfang an einen Rechtsanwalt beauftragen und eigene inhaltliche Stellungnahmen vermeiden.

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