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Testament

Das Testament enthält den letzten Willen eines Menschen darüber, was nach seinem Tod mit seinem Vermögen geschehen soll. Ohne Testament entscheidet der Gesetzgeber, wer die gesetzlichen Erben sind und wie diese das Vermögen aufzuteilen haben.

Wer also eine bestimmte Vorstellung hat oder Wünsche an seine Erben äußern möchte, sollte ein Testament errichten. Hierbei sollte man sich von der Vorstellung, dass nur ein alter Mensch ein Testament errichtet, verabschieden. Auch junge Menschen/insbesondere junge Eltern haben Vorstellungen zur Verwaltung und Verteilung ihres Vermögens. Diese Testierung wird im Verlauf des Lebens häufiger abzuänderen sein, was rechtlich auch möglich ist.

Ein Testament kann handschriftlich (mit Datum und Unterschrift!) erstellt und zu Hause aufbewahrt werden. So kann man es leicht abändern. Es kann aber auch sicherer und kostengünstig beim Amtsgericht hinterlegt werden. Das neueste Testament ersetzt immer das ältere.

Daneben kann man auch bei einem Notar ein Testament errichten oder einen Erbvertrag schließen, der dann allerdings bindend ist.

In jedem Fall ist ist es sinnvoll in Ruhe zu ermitteln, was der Testierende wirklich will und mit welchen rechtlichen Konstuktionen und Formulierungen dieser Wille zuverlässig umgesetzt werden kann.
Wer Erbe wird, was ihm im Einzelnen zugewandt wird, was angerechnet werden kann, welche Pflichten ihm auferlegt werden sollen, wer sonst noch bedacht werden soll, ob es einen Testamentsvollstrecker geben sollte, u.s.w. sind viele Fragen, die wir Ihnen gerne entscheiden und formulieren helfen.

Es versteht sich von selbst, dass die Frage der Erbfolge für größere Vermögen oder für Firmeninhaber einer sorgfältigen Beratung auch im Hinblick auf steuerrechtliche Fragenbedarf. Hier sind wir auch gern bereit, mit Ihrem Steuerberater zusammenzuarbeiten.

 

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